Rechnungen in Bitcoin stellen und empfangen: So geht’s

Als Selbstständiger Bitcoin akzeptieren?

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⏱ Lesezeit: ca. 5 Minuten
📊 Reihe: Bitcoin für Selbstständige & kleine Unternehmen – Teil 2 von 5
Heute: Rechnungen in Bitcoin. Bereits erschienen: Bitcoin als Unternehmensreserve. Als Nächstes: Buchhaltung, Annahme im Laden und Mitarbeiter.
Das Wichtigste in Kürze
  • Du darfst dich als Selbstständiger in Bitcoin bezahlen lassen – rechtlich ist das in der DACH-Region möglich.
  • Wichtig: Die Rechnung muss trotzdem den Euro-Betrag ausweisen. Bitcoin ist die Zahlungsweise, nicht die Rechnungswährung.
  • Die Umsatzsteuer wird wie immer berechnet. Der Bitcoin-Empfang selbst löst keine zusätzliche Umsatzsteuer aus – aber es gibt buchhalterische Feinheiten.
Ein Kunde fragt, ob er in Bitcoin zahlen kann. Oder du möchtest selbst Bitcoin als Zahlungsmethode anbieten. Geht das überhaupt? Und worauf musst du bei der Rechnung achten? Dieser Teil bringt Klarheit.

Darfst du dich in Bitcoin bezahlen lassen?

Ja. Es gibt kein Gesetz, das dir verbietet, eine Leistung gegen Bitcoin zu erbringen. Du und dein Kunde könnt frei vereinbaren, wie bezahlt wird – in Euro, per Überweisung, bar oder eben in Bitcoin. Wichtig ist die korrekte Abwicklung. Denn auch wenn die Zahlung in Bitcoin erfolgt, bleibt die Rechnung ein steuerliches Dokument, das bestimmten Regeln folgt.

Die Rechnung lautet auf Euro

Das ist der häufigste Fehler: Viele denken, sie könnten eine Rechnung „über 0,005 Bitcoin" stellen. Das ist in der Regel nicht korrekt.
So sieht eine korrekte Rechnung aus

Rechnungsbetrag: in Euro (z. B. 1.000 € netto + 190 € USt = 1.190 €)

Zahlungsweise: „Zahlung in Bitcoin zum Tageskurs bei Zahlungseingang"

Optional: der entsprechende Bitcoin-Betrag als Hinweis, mit Datum und Kurs

Der Euro-Betrag ist die rechtlich maßgebliche Größe. Bitcoin ist nur die Art, wie der Euro-Wert beglichen wird.
Der Grund: In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist Bitcoin kein gesetzliches Zahlungsmittel. Buchhaltung und Steuererklärung laufen in der jeweiligen Landeswährung. Bitcoin wird steuerlich wie ein Tauschgeschäft behandelt.

Was mit der Umsatzsteuer passiert

Die Umsatzsteuer richtet sich nach deiner Leistung, nicht nach der Zahlungsart. Wenn du eine Leistung erbringst, die mit 19 Prozent (Deutschland) zu versteuern ist, dann bleibt das so – egal ob in Euro oder Bitcoin gezahlt wird.
🔍 Bitcoin-Empfang ist selbst umsatzsteuerfrei

Der reine Umtausch und Empfang von Bitcoin als Zahlungsmittel ist nach einem EU-Urteil von 2015 (Hedqvist-Urteil) umsatzsteuerfrei. Das heißt: Auf den Bitcoin-Empfang selbst fällt keine zusätzliche Umsatzsteuer an. Du versteuerst nur deine eigentliche Leistung – wie immer.

Der Kurs zum Zeitpunkt des Eingangs

Wenn du Bitcoin erhältst, musst du den Euro-Wert zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs festhalten. Dieser Wert ist deine Betriebseinnahme. Beispiel: Du stellst eine Rechnung über 1.190 Euro. Der Kunde zahlt in Bitcoin. Zum Zeitpunkt des Eingangs ist dieser Bitcoin-Betrag 1.190 Euro wert. Diese 1.190 Euro sind deine Einnahme – dokumentiert mit Datum, Kurs und Quelle. Steigt der Bitcoin danach im Wert, ist das ein separater Vorgang (dazu mehr in Teil 3). Fürs Erste zählt: Der Euro-Wert beim Eingang ist die Einnahme.

Praktische Abwicklung

Für den Empfang von Bitcoin-Zahlungen hast du mehrere Möglichkeiten: Direkt in die eigene Wallet: Der Kunde überweist Bitcoin (oder Lightning) direkt auf deine Wallet-Adresse. Volle Kontrolle, keine Mittelsmänner. Über einen Zahlungsdienstleister: Anbieter wie BTCPay Server (open source, selbst gehostet) oder kommerzielle Dienste wickeln die Zahlung ab und können auf Wunsch sofort in Euro umwandeln. Das nimmt dir das Kursrisiko, kostet aber Gebühren.
⚡ Drei Stolperfallen

1. Nur den Bitcoin-Betrag auf die Rechnung schreiben. Falsch – der Euro-Wert muss drauf.

2. Den Kurs beim Eingang nicht dokumentieren. Ohne Nachweis wird die Buchhaltung später schwierig.

3. Geschäftliche und private Bitcoin vermischen. Nutze eine getrennte Wallet für geschäftliche Zahlungen. Sonst wird die saubere Trennung für die Buchhaltung zur Qual.

Fazit: Möglich, aber mit Sorgfalt

Sich in Bitcoin bezahlen zu lassen, ist für Selbstständige machbar und kann ein attraktives Angebot für Kunden sein. Der Schlüssel liegt in der korrekten Abwicklung: Euro-Betrag auf die Rechnung, Kurs beim Eingang dokumentieren, geschäftliche Bitcoin getrennt halten. Wer das beachtet, kann Bitcoin problemlos in den Geschäftsalltag integrieren. Wie du das Ganze dann sauber verbuchst, zeigt Teil 3 dieser Reihe.

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