Bitcoin-Steuer: Grünen-Entwurf und Regierungspläne

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⏱ Lesezeit: ca. 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
  • Am 5. Mai 2026 hat die Bundestagsfraktion der Grünen einen formalen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist eingebracht (Drucksache 21/5752).
  • Die Bundesregierung hat in den Eckwerten für den Haushalt 2027 ebenfalls Mehreinnahmen von zwei Milliarden Euro aus einer stärkeren Krypto-Besteuerung eingeplant.
  • Ein verabschiedetes Gesetz gibt es bis heute nicht. Bestände, die vor dem 1. Januar 2026 gekauft wurden, sollen nach aktuellen Plänen weiter unter die alte Regelung fallen.
Schon im Mai hatten wir über die Pläne berichtet, die Bitcoin-Steuer in Deutschland zu reformieren. Jetzt liegt ein konkreter Gesetzentwurf vor. Was darin steht, was die Bundesregierung plant und wie weit das Vorhaben tatsächlich ist.

Der Grünen-Entwurf: Was konkret drinsteht

Am 5. Mai 2026 brachte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf mit der Drucksache 21/5752 ein. Kernpunkt: Die einjährige Haltefrist nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz soll für Bitcoin und andere Kryptowerte abgeschafft werden. Konkret heißt das: Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin wären unabhängig davon, wie lange jemand gehalten hat, einkommensteuerpflichtig. Anstelle einer pauschalen Kapitalertragssteuer (wie bei Aktien) soll der persönliche Einkommensteuersatz greifen – also bis zu 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag.
Was der Grünen-Entwurf vorsieht

✔ Haltefrist nach Paragraf 23 EStG wird für Kryptowerte gestrichen
✔ Persönlicher Einkommensteuersatz statt Kapitalertragssteuer
✔ Stichtag: Coins, die bis 31. Dezember 2025 gekauft wurden, behalten die alte Regelung (Bestandsschutz)
✔ Begründung: „Gerechtigkeitslücke" gegenüber anderen Vermögenswerten

Was die Bundesregierung plant

Parallel zum Grünen-Entwurf hat die Bundesregierung um Bundeskanzler Friedrich Merz und Finanzminister Lars Klingbeil eigene Pläne. In den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2026 ist eingeplant, durch eine stärkere Besteuerung von Kryptowerten Mehreinnahmen von zwei Milliarden Euro zu generieren. Konkrete Details, wie die Regierung das umsetzen will, sind bisher nicht öffentlich. Klingbeil hat angekündigt, dass die Haltefrist Teil der Reform sein wird. Ein Regierungsentwurf wird für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet.

Die Positionen im Bundestag

Die Reform ist politisch umstritten. Die Lage in den Fraktionen:
Wer steht wo?

Bündnis 90/Die Grünen: Für die Abschaffung. Eigener Gesetzentwurf.

SPD: Tendenziell dafür. Finanzminister Klingbeil hat das Thema selbst aufs Tableau gebracht.

CDU/CSU: Lehnt eine Änderung öffentlich ab. „Kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern."

AfD: Hatte schon Ende 2025 einen eigenen Antrag zur Beibehaltung eingebracht.

Die Linke: Für stärkere Besteuerung mit Verweis auf die niedrige Compliance-Quote (geschätzt 1,4 Prozent).
🔍 Warum der Stichtag 31. Dezember 2025 wichtig ist

Der Grünen-Entwurf sieht eine sogenannte Grandfathering-Klausel vor: Wer seine Bitcoin vor dem 1. Januar 2026 gekauft hat, bleibt unter der alten Steuerregelung – Verkauf nach einem Jahr steuerfrei. Das ist juristisch sauber, weil rückwirkende Steuerverschärfungen verfassungsrechtlich problematisch wären. Politisch klug, weil es Bestandsanlegern den Aufschrei nimmt.

Was bedeutet das praktisch?

Stand heute, 2. Juli 2026: Es gibt einen Gesetzentwurf der Grünen und Pläne der Bundesregierung. Beschlossen ist nichts. Die Haltefrist gilt unverändert. Was du bis zur Verabschiedung tun kannst: 1. Käufe vor dem 1. Januar 2026 sind voraussichtlich vom Bestandsschutz erfasst – aber nur, wenn der finale Gesetzestext genauso aussieht wie der jetzige Entwurf. Das kann sich noch ändern. 2. Wer 2026 neu in Bitcoin investiert, sollte einkalkulieren, dass die Haltefrist möglicherweise fällt. Eine spätere Veräußerung könnte dann voll einkommensteuerpflichtig sein. 3. Wer Bitcoin selbst verwahrt, ist ohnehin nicht direkt von Anbietern oder Steuerstellen abhängig. Selbstverwahrung verschwindet nicht – aber Verkäufe müssen weiterhin korrekt gemeldet werden.
⚡ Kein Aktivismus, kein Hype

Manche Stimmen im Netz raten zum schnellen Verkauf und Wiederkauf, um Coins „abzustempeln". Das ist eine steuerliche Gestaltung mit Risiken – die wir hier nicht empfehlen. Wir sind keine Steuerberater. Wer über solche Schritte nachdenkt, sollte vorher mit einem Steuerberater sprechen, der mit Bitcoin Erfahrung hat.

Fazit: Drangleiben, aber nicht in Panik verfallen

Die Bitcoin-Besteuerung in Deutschland steht vor der größten Veränderung seit 2009. Aber: Beschlossen ist noch nichts. Die politische Mehrheit ist offen. Wer ruhig bleibt und seine Bestände sauber dokumentiert, ist gut aufgestellt – egal wie das Gesetz am Ende aussieht.
🔗 Unsere ausführliche Erklärung der bisherigen Bitcoin-Steuerregelung findest du hier: Bitcoin-Steuer in Deutschland →
🎓 Wer Bitcoin sicher selbst verwahrt, ist von vielen Anbieter-Diskussionen entkoppelt: Sichere Verwahrung von Bitcoin →
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Der Begriff entstand durch ein Missverständnis: Im März 2021 nahm Twitter-CEO Jack Dorsey an einem Video-Call mit dem US-Kongress teil. Im Hintergrund stand eine Blockclock Mini, die damals 1952 anzeigte – also 1952 Satoshis pro US-Dollar. Der Cybersicherheitsforscher Chris Vickery hielt die Zahl fälschlicherweise für eine Uhrzeit und vermutete, Dorsey befinde sich in der Moskauer Zeitzone. Die Bitcoin-Community machte daraus ein Meme – und seitdem heißt der Satoshi-Preis in Dollar „Moscow Time".
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