Kontodaten aus 118 Staaten: Was der 30. September mit deinen Bitcoin zu tun hat

Deine Kontodaten werden automatisch an den Fiskus gemeldet: Dystopie? Realität!

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⏱ Lesezeit: ca. 6 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
  • Zum 30. September hat Deutschland wie jedes Jahr mit 118 Staaten und Gebieten Daten über Konten und Depots ausgetauscht, die Menschen im jeweils anderen Land führen.
  • Neu ist das nicht: Es war bereits der zehnte Durchgang seit 2017. Ein rein deutsches Girokonto kommt darin gar nicht vor.
  • Für Kryptobörsen beginnt gerade dasselbe Verfahren, mit der ersten Meldung bis zum 31. Juli 2027. Wer Kaufdatum und Kaufpreis seiner Bitcoin belegen kann, ist darauf und auf die geplante Steuerreform gut vorbereitet.
Rund um den 30. September kursierten Videos und Schlagzeilen, die klangen, als sei an diesem Tag heimlich etwas völlig Neues mit deinem Konto geschehen. Die Wahrheit ist deutlich unspektakulärer. Wer Bitcoin besitzt, findet darin trotzdem einen Hinweis, der sich lohnt.

Was jedes Jahr am 30. September passiert

Einmal im Jahr melden Banken, Depotbanken und Versicherungen die Konten von Kunden, die in einem anderen Land steuerpflichtig sind, an ihre Steuerbehörde. In Deutschland ist das das Bundeszentralamt für Steuern, kurz BZSt, eine zentrale Sammelstelle des Bundes. Bis zum 30. September gibt das BZSt diese Daten an die Partnerstaaten weiter. Im Gegenzug erhält es Daten über Konten, die in Deutschland Steuerpflichtige im Ausland führen.

Welche Staaten mitmachen, legt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr in einer Liste fest. Die Liste für 2026 stammt vom 8. Juni und umfasst 118 Staaten und Gebiete, von Österreich und der Schweiz über die Türkei bis nach Singapur. Die Banken mussten ihre Angaben für das Jahr 2025 bis zum 31. Juli 2026 abliefern.

Gemeldet werden Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer und Kontonummer. Dazu kommen der Kontostand zum Jahresende sowie Zinsen, Dividenden und Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren.

Neu ist daran nichts

Der erste Austausch dieser Art lief am 30. September 2017, damals mit den Daten des Jahres 2016. Der diesjährige Durchgang war also der zehnte. Wer dagegen vor Gericht zog, hatte keinen Erfolg: Der Bundesfinanzhof hat die Übermittlung im Januar 2024 für rechtmäßig erklärt.

Wer in Deutschland lebt und nur Konten bei deutschen Banken führt, kommt in diesem Austausch nicht vor. Betroffen sind Konten und Depots jenseits der Grenze, etwa aus einer früheren Arbeit in der Schweiz, für ein Ferienhaus in Spanien oder aus einer Erbschaft in der Türkei.

⚡ Die Emirate, die Kaimaninseln und die Bahamas liefern Kontodaten nach Deutschland, bekommen aber selbst keine.

Auf der amtlichen Liste tragen 24 Staaten und Gebiete eine Fußnote: Deutschland erhält von ihnen Daten, schickt ihnen aber keine, weil sie erklärt haben, selbst nichts empfangen zu wollen. Darunter sind ausgerechnet Orte, die lange als besonders verschwiegen galten, etwa die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Bermuda und die Britischen Jungferninseln. Wer dort ein Konto führt, ist für das deutsche Finanzamt längst nicht mehr unsichtbar.

Was das mit Bitcoin zu tun hat

Für Bitcoin auf einer Börse beginnt gerade dasselbe Verfahren. Die EU hat mit ihrer Richtlinie DAC8 festgelegt, dass Anbieter von Kryptowerten ähnliche Daten melden müssen wie Banken. In Deutschland setzt das das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz um, kurz KStTG. Es gilt seit dem 1. Januar 2026 und ergänzt die neuen EU-Regeln für Kryptoanbieter, über die wir im Juni berichtet haben.

Seitdem halten Börsen und Verwahrdienste fest, was ihre Kunden tun: Käufe, Verkäufe, Tauschgeschäfte und Übertragungen, jeweils mit Name, Anschrift, Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer. Die erste Meldung für das Jahr 2026 geht bis zum 31. Juli 2027 an das BZSt. Von dort gelangen die Daten zum Finanzamt und über denselben Austauschweg in andere EU-Staaten. Wer bei einer ausländischen Börse handelt, taucht also ebenfalls in den deutschen Daten auf.

Und die eigene Wallet?

Hier liegt der Unterschied zum Bankkonto. Eine Wallet verwahrt nicht die Bitcoin selbst, sondern den Schlüssel dazu. Kennst nur du diesen Schlüssel, steht kein Anbieter dahinter. Es gibt also niemanden, der den Bestand melden könnte. Auch das Finanzamt hat keinen Zugriff darauf.

Unsichtbar bist du damit trotzdem nicht. Schickst du Bitcoin von einer Börse auf deine eigene Wallet, erscheint dieser Vorgang in der Meldung der Börse. Das Gesetz erfasst ausdrücklich auch Übertragungen an Adressen, die keinem bekannten Anbieter gehören. Und sobald du Bitcoin später zum Verkaufen zurück an eine Börse schickst, ist auch das wieder in den Daten.

🔍 Nicht gemeldet heißt nicht steuerfrei

Die eigene Wallet ist kein Versteck. So sollte man sie auch nicht verstehen. Ein steuerpflichtiger Gewinn bleibt steuerpflichtig, ganz gleich, ob ihn jemand meldet. Der Grund für die Selbstverwahrung ist ein anderer: Niemand kann deine Bitcoin einfrieren, verleihen oder bei einer Pleite des Anbieters mit in die Insolvenz ziehen.

Dazu kommt: Nach heutiger Rechtslage sind Gewinne aus dem privaten Verkauf von Bitcoin nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Für künftige Käufe soll sich das ändern, dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Was du jetzt tun kannst

Am selben 30. September hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines neuen Gesetzes an die Verbände verschickt, der das Thema noch dringlicher macht. Danach soll die Steuerfreiheit nach einem Jahr für Bitcoin entfallen, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft werden. Gewinne würden dann wie bei Aktien unabhängig von der Haltedauer mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Was du vorher kaufst, soll geschützt bleiben. Die Verbände konnten bis zum 6. Oktober Stellung nehmen, am 14. Oktober will sich das Kabinett damit befassen. Beschlossen ist noch nichts. Innerhalb der Regierung ist das Vorhaben nach Berichten auch noch nicht fertig abgestimmt. Den Hintergrund der Debatte haben wir im Beitrag zur Zukunft der Haltefrist eingeordnet.

⚡ Kennt die Börse deinen Kaufpreis nicht, soll sie nach dem Entwurf die Hälfte des Verkaufserlöses als Gewinn ansetzen.

Gemeint ist der Steuerabzug, den inländische Börsen laut Entwurf ab 2028 direkt beim Verkauf vornehmen sollen. Fehlen Kaufdatum und Kaufpreis, soll die Börse zunächst annehmen, die Bitcoin seien erst nach dem Stichtag gekauft worden. Bei Aktien liegt dieser Pauschalwert bei 30 Prozent. Zu viel gezahlte Steuer gäbe es erst Monate später über die Steuererklärung zurück. Betroffen wären vor allem Bitcoin, die du selbst verwahrst und später zum Verkaufen an eine Börse schickst, denn deren Kaufpreis kennt die Börse nicht.

Panik ist unnötig. Ordnung dagegen zahlt sich aus, denn ab 2027 liegen dem Finanzamt Daten vor, die du mit deinen eigenen Unterlagen abgleichen können solltest.
1. Belege sichern. Lade dir für jedes Jahr die Übersicht aller Vorgänge bei deiner Börse herunter, solange das Konto besteht. Wer Kaufdatum und Kaufpreis belegen kann, sichert sich heute die Haltefrist und nach dem Entwurf künftig auch den Bestandsschutz.
2. Eigene Übertragungen notieren. Halte fest, wann du wie viel von der Börse auf deine Wallet geschickt hast. Die Börse meldet nur den Abgang, nicht dass die Empfangsadresse dir gehört. Mit deiner Notiz zeigst du, dass es kein Verkauf war. Und erst die lückenlose Kette aus Kaufbeleg und Übertragung beweist später, wann und zu welchem Preis die Bitcoin in deiner Wallet gekauft wurden. Übertragungen zwischen deinen eigenen Wallets setzen die Haltefrist übrigens nicht neu in Gang.
3. Alte Auslandskonten prüfen. Wer noch ein Konto aus früheren Jahren im Ausland hat, sollte nachsehen, ob dessen Zinsen und Erträge in der Steuererklärung stehen.
4. Bei Lücken fragen. Ist in früheren Jahren etwas nicht angegeben worden, ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater der richtige Weg. Am besten, bevor die ersten Kryptodaten im Sommer 2027 eintreffen.

Der 30. September zeigt vor allem, in welche Richtung sich die Dinge bewegen. Was bei einem Anbieter liegt, wird Schritt für Schritt sichtbar. Was du selbst verwahrst, gehört dir wirklich. Beides verträgt sich bestens mit einer sauberen Steuererklärung.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der Bildung und Information, er stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar. Für deine persönliche Situation wende dich an eine fachkundige Steuerberatung. Stand: 6. Oktober 2026.

Quellen: BMF, finale Staatenaustauschliste 2026 vom 8. Juni 2026; BMF, erster Austausch zum 30. September 2017; BZSt, Verfahren zum Finanzkontenaustausch; Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 36/21; Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, §§ 9, 11 und 21; Referentenentwurf des BMF für ein Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen, an die Verbände versandt am 30. September 2026; Winheller, Anschaffungskosten von Kryptowerten nachweisen.

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