Schenkung statt Erbschaft: 400.000 Euro Freibetrag nutzen

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⏱ Lesezeit: ca. 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
  • Jedes Elternteil kann jedem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro schenken – steuerfrei. Wer früh anfängt, kann den Freibetrag mehrfach nutzen.
  • Erbschaftssteuer auf Bitcoin lässt sich so legal umgehen. Vorausgesetzt: Die Schenkung ist sauber dokumentiert.
  • Bei Bitcoin reicht eine einfache Erklärung mit Datum, Betrag und Empfänger. Bei größeren Summen ist eine notarielle Beurkundung empfehlenswert.
Viele denken: Vererben kommt am Ende. Schenken ist etwas, das man dann mal überlegt, wenn der Kontostand hoch genug ist. Das ist ein Irrtum, der dich oder deine Kinder am Ende richtig Geld kosten kann.

Was der Freibetrag ist – und warum 400.000 Euro nicht das Ende sind

In Deutschland gilt: Jedes Elternteil darf jedem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass Schenkungssteuer fällig wird. Das ist nicht der gemeinsame Freibetrag beider Elternteile – sondern der Freibetrag pro Person. Ein Beispiel: Vater und Mutter haben gemeinsam zwei Kinder. Jedes Elternteil kann jedem Kind 400.000 Euro schenken. Das macht insgesamt 1,6 Millionen Euro – steuerfrei. Und das alle zehn Jahre erneut. Wer früh anfängt, kann diesen Freibetrag mehrfach nutzen. Wer mit 50 beginnt, schafft mit 80 drei volle Zyklen. Bei einem Vermögen, das sich in den richtigen Werten hält, kann das einen Unterschied von hunderttausenden Euro Steuer machen.

Warum das gerade bei Bitcoin spannend ist

Bitcoin hat eine besondere Eigenschaft: Der Wert kann über Jahre erheblich steigen. Wer heute 100.000 Euro in Bitcoin verschenkt, hat dafür den Freibetrag genutzt. Steigt der Wert dieser Bitcoin später auf 400.000 Euro, ist das ein Plus von 300.000 Euro – steuerfrei beim Empfänger. Hätte man stattdessen gewartet und 400.000 Euro vererbt, wäre der Freibetrag genau ausgereizt. Bei einem Wert von 800.000 Euro im Erbschaftsfall fiele auf die Differenz Erbschaftssteuer an.
Zwei Szenarien zum Vergleichen

Szenario A: Vererben. Du behältst deine Bitcoin und vererbst sie. Wert beim Tod: 800.000 Euro. Freibetrag für ein Kind: 400.000 Euro. Auf die übrigen 400.000 Euro fällt Erbschaftssteuer an – je nach Höhe 15 bis 19 Prozent.

Szenario B: Früh schenken. Du verschenkst Bitcoin im Wert von 100.000 Euro. Der Freibetrag von 400.000 Euro ist noch lange nicht ausgereizt. Die Bitcoin steigen auf 800.000 Euro – aber das Geschenk wurde zum damaligen Wert bewertet. Der Wertzuwachs gehört bereits dem Beschenkten. Steuerfrei.

Die 10-Jahres-Regel verstehen

Der Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil und Kind setzt sich alle zehn Jahre neu. Das bedeutet: Wer im Jahr 2026 Bitcoin im Wert von 300.000 Euro verschenkt, kann im Jahr 2036 erneut bis zu 400.000 Euro verschenken – wieder steuerfrei. Wichtig: Es zählt das Datum der Schenkung, nicht das Steuerjahr. Wer am 15. März 2026 schenkt, hat den nächsten vollen Freibetrag ab dem 15. März 2036.
🔍 Auch Großeltern haben einen Freibetrag

Großeltern können jedem Enkel alle zehn Jahre bis zu 200.000 Euro steuerfrei schenken. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro untereinander. Geschwister, Schwiegerkinder und nicht verwandte Personen haben deutlich niedrigere Freibeträge zwischen 20.000 und 30.000 Euro.

Wie eine Bitcoin-Schenkung sauber dokumentiert wird

Eine Bitcoin-Schenkung läuft technisch wie eine normale Transaktion: Du sendest Bitcoin an die Wallet-Adresse des Beschenkten. Damit das Finanzamt im Zweifel weiß, was passiert ist, brauchst du Dokumentation. In der Praxis reicht ein einfaches Dokument mit folgenden Angaben:
Was in eine Schenkungsdokumentation gehört

✔ Datum der Schenkung
✔ Name und Anschrift von Schenker und Beschenktem
✔ Menge der geschenkten Bitcoin und der Wert in Euro zum Zeitpunkt der Schenkung
✔ Transaktions-Hash der Überweisung
✔ Unterschrift beider Personen

Bei Schenkungen über 50.000 Euro empfehlen wir eine notarielle Beurkundung. Das schützt vor späteren Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt.
📄 Wir haben dafür ein fertiges Muster zum Ausdrucken vorbereitet: Bitcoin-Schenkungsmuster (PDF) →

Anzeigen oder nicht?

Schenkungen müssen in Deutschland grundsätzlich innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angezeigt werden. Bei Schenkungen innerhalb des Freibetrags ist die Anzeige nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. So sind alle Beträge sauber dokumentiert, sollten weitere Schenkungen oder ein Erbschaftsfall folgen.
⚡ Wichtig: Die Schenkung muss echt sein

Eine Schenkung ist nur dann anerkannt, wenn die Bitcoin tatsächlich in den Besitz des Beschenkten übergehen. Wenn du Bitcoin auf eine Wallet überweist, die du selbst kontrollierst, ist das keine Schenkung – auch wenn auf dem Papier etwas anderes steht.

Das gilt besonders bei Schenkungen an Kinder: Die Bitcoin müssen auf eine Wallet, die später dem Kind übergeben wird. Sonst sieht das Finanzamt darin eine Scheinkonstruktion.

Fazit: Früh anfangen lohnt sich

Schenken ist kein nettes Extra für reiche Familien. Es ist ein legales Werkzeug, das jeder mit etwas Vorausplanung nutzen kann. Gerade bei Bitcoin – einem Vermögen, das in einigen Jahren ganz anders aussehen kann als heute – ist das Verschenken zu Lebzeiten oft die bessere Strategie als das Vererben.

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Der Begriff entstand durch ein Missverständnis: Im März 2021 nahm Twitter-CEO Jack Dorsey an einem Video-Call mit dem US-Kongress teil. Im Hintergrund stand eine Blockclock Mini, die damals 1952 anzeigte – also 1952 Satoshis pro US-Dollar. Der Cybersicherheitsforscher Chris Vickery hielt die Zahl fälschlicherweise für eine Uhrzeit und vermutete, Dorsey befinde sich in der Moskauer Zeitzone. Die Bitcoin-Community machte daraus ein Meme – und seitdem heißt der Satoshi-Preis in Dollar „Moscow Time".
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